Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien steuerlich zu berücksichtigen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 21 vom 30.04.2020 auf sein Urteil vom 03.12.2019 (Aktenzeichen VIII R 34/16) hin. Danach können Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien steuerlich geltend gemacht werden.
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