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Warnung vor falschen Internetseiten | Auch für Minijobber steuerfreie Bonuszahlungen | 2 Mrd. € für Startups | FAQs zu Kinderbetreuungen

Die Steuerberaterkammer München weist in ihrem Sondernewsletter vom 30.04.2020 auf die eingangs erwähnten und weitere Neuerungen hin. Den Zugang zu den Newsletters hat die Steuerberaterkammer auf ihrer Website eingerichtet.

Außerdem ergänzt die Bundessteuerberaterkammer ihren FAQ - Katalog laufend. Ein Zugang ist ebenfalls über die Homepage der Steuerberaterkammer München möglich..

Link Homepage Steuerberaterkammer München

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2020
04.05.2020

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