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Darlehensvertrag und Lebensversicherung keine verbundenen Verträge

Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 78/2015 vom 05.05.2015 auf sein Urteil vom 05.05.2015 (Aktenzeichen XI ZR 406/13) hin. Danach sind ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine zur Tilgung des Darlehens dienende Lebensversicherung grundsätzlich keine verbundenen Verträge.

Aus der Pressemitteilung des BGH: "Das Landgericht hat der auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags gerichteten Klage überwiegend stattgeben und festgestellt, dass der Beklagten aus dem mit der Klägerin geschlossenen Darlehensvertrag keine Ansprüche mehr zustehen und sich der Darlehensvertrag mit Zugang der Widerrufserklärung in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat."

Der BGH hat die Pressemitteilung 78/2015 vom 05.05.2015 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2015
11.05.2015

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