Legionellen im Trinkwasser
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 79/2015 vom 06.05.2015 auf sein Urteil vom 06.05.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 161/14) hin zur Frage der Ansprüche eines Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser.
Aus der Pressemitteilung des BGH: "Der unter anderem für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine - vom Landgericht unterstellte - Pflichtverletzung der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung auch für die Zeit vor dem am 1. November 2011 erfolgten Inkrafttreten der in § 14 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung gesetzlich normierten Pflicht des Vermieters zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen in Betracht kommt."
Der BGH hat den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil es sich nicht eindeutig erwiesen hat, dass die Legionellenerkrankung auf das kontaminierte Trinkwasser zurückzuführen sei.
Der BGH hat die Pressemitteilung 79/2015 vom 06.05.2015 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2015
11.05.2015
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