Spenden an EU-/EWR-ausländische Stifung
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 33/2015 vom 06.05.2015 auf sein Urteil vom 21.01.2015 (Aktenzeichen X R 7/13) hin, in dem er die Voraussetzungen präzisiert hat, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland steuermindernd abziehbar sind.
Wer beabsichtigt, eine derartige Spende vorzunehmen, muss sich ausführlich mit dem Urteil des BFH beschäftigen und klären, ob der jeweilige ausländische Spendenempfänger die Voraussetzungen erfüllt. In diesem Urteil war das nicht der Fall.
Der BFH hat die Pressemitteilung 33/2015 vom 06.05.2015 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München, Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2015
11.05.2015
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