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 der guten Ideen

Zahnaufhellung als Heilbehandlung

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 31/2015 vom 06.05.2015 auf sein Urteil vom 19.03.2015 (Aktenzeichen V R 60/14) hin. Danach kann eine Zahnaufhellung (sog. Bleaching) eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung sein.

Aus der Pressemitteilung des BFH: "Zahnaufhellungsbehandlungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung stehen."

Wie so oft im Steuerrecht kommt es auf den Einzelfall an. Im Urteilsfall erfolgte die Zahnaufhellung nicht aus kosmetischen Gründen, sondern weil die aufgrund einer Vorbehandlung dunklen Zähne aus ästhetischen Gründen aufgehellt wurden.   

Der BFH hat die Pressemitteilung 31/2015 vom 06.05.2015 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München, Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2015
11.05.2015

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