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Dauernde Last: BMF ändert sein Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 06.05.2016 das BMF-Schreibens vom 11. März 2010, BStBl I Seite 227 geändert, da der BFH hat mit Urteil vom 12.05.2015 (Aktenzeichen IX R 32/14) entschieden hat, dass Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer gleitenden Übergabe von Privatvermögen grundsätzlich weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden können, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1. Januar 2008 vereinbart worden war.

Das BMF hat das Schreiben vom 06.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2016
16.05.2016

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