Nutzungsausfallentschädigung immer Betriebseinnahme
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 36/2016 vom 11.05.2016 auf sein Urteil vom 27.01.2016 (Aktenzeichen X R 2/14) hin. Danach ist die Nutzungsausfallentschädigung für ein teilweise auch privat genutztes Kraftfahrzeug in voller Höhe Betriebseinnahme, wenn das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugordnet ist.
Der Unfall geschah auf einer privaten Urlaubsfahrt, es wurde kein Ersatzfahrzeug genutzt. Der Steuerpflichtige ging davon aus, dass es sich um eine private Einnahme gehandelt habe. Der BFH hat anders entschieden.
Der BFH hat die Pressemitteilung 36/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2016
16.05.2016