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Aufhebung des Nießbrauchs schließt Abzug verteilter Werbungskosten aus

Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seinem Newsletter vom Mai 2016 auf sein Urteil vom 15.04.2016 (Aktenzeichen 4 K 422/15 E) hin. Die von einer Nießbraucherin getragenen und nach § 82 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) verteilten Werbungskosten konnte die Eigentümerin nach Aufhebung des Nießbrauchs nicht einkommensmindernd geltend machen, die bei der Nießbraucherin noch nicht berücksichtigt worden waren.

Das Finanzgericht hat entschieden, kein allgemeiner einkommensteuerrechtlicher Grundsatz bestehe, wonach ein Einzelrechtsnachfolger stets die steuerlichen Vergünstigungen seines Vorgängers weiterführen könne.

Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Das FG Münster hat den Newsletter vom Mai 2015 und das Urteil vom 04.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Münster 

COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2016
23.05.2016

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