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Umsatzsteuer Berichtigung im Insolvenzverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.05.2016 zu Frage der Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren Stellung genommen.

Zitat des einleitenden Satzes des BMF-Schreibens:
"Nach dem BFH-Urteil vom 24. September 2014, V R 48/13, BStBl 2015 II S. 506, finden die Grundsätze zu den Steuerberichtigungen im Insolvenzverfahren (Abschnitt 17.1 Abs. 11 UStAE) sowie im Insolvenzeröffnungsverfahren bei Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters (Abschnitt 17.1 Abs. 12 UStAE) regelmäßig auch im Falle der Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters Anwendung."

Das BMF hat das Schreiben vom 18.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2016
23.05.2016

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