Betriebsschließungsversicherung - Betriebsschließung melden
Der DEHOGA weist in seiner Mitteilung vom 05.05.2020 darauf hin: "Wer bisher seiner Versicherung die Betriebsschließung (auch wenn nur teilweise erfolgt) noch nicht gemeldet hat, sollte das unbedingt nachholen, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige verwirkt werden."
Der Verband erläutert in seiner Mitteilung Fragen zum aussichtsreichen Verhalten, wenn die Versicherung die Leistung verweigert.
DEHOGA hat die Meldung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage DEHOGA Baden Württemberg
COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2020
18.05.2020
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