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 der guten Ideen

Grenzgänger Schweiz - Bahnpersonal -

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.05.2020 das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete  der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Absatz 4 DBA-Schweiz -Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets veröffentlicht.

Die Vereinbarung gilt für Vergütungen, die ab 01.01.2020 fällig werden. Auch hier ist wieder zu beklagen, dass eine mehr als 4 Monate nach Ihrem Inkrafttreten veröffentlicht wird.

Das BMF hat die Mitteilung vom 12.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2020
18.05.2020

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