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HOAI: BGH legt Frage des Verbots der Unterschreitung der Mindestgebühr dem EuGH vor

Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 059/2020 vom 14.05.2020 darauf hin, dass er dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze vorgelegt habe.

Im Streitfall verlangt ein Ingenieurbüro von einem Auftraggeber eine restliche Vergütung aufgrund eines im Jahre 2016 abgeschlossenen Ingenieurvertrages. Hierzu liegt ein Urteil eines Oberlandesgerichts vor, das die Revision zum BGH zugelassen hat. Das Ingenieurbüro verfolgt seine Klage vor dem BGH weiter.

Hierbei stellt der BGH die Frage an den EuGH, ob es aus dem Unionsrecht ergibt, dass die nach der Dienstleistungsrichtlinie die dieser Richtlinie entgegenstehenden nationalen Regelungen in § 7 HOAI, wonach die in einer Honorarordnung festgelegten Mindestsätze für Planungs- und Überwachungsleistungen der Architekten und Ingenieure verbindlich sind und nicht unterschritten werden dürfen. 

Der BGH hat die Pressemitteilung 059/2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2020
18.05.2020

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