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Mindestlohn durch Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld erfüllt?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 24/2016 vom 25.05.2016 auf sein Urteil vom 25.05.2016 (Aktenzeichen 5 AZR 135/16) hin. Danach sind die Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns erfüllt, wenn Weihnachts- und Urlaubsgeld in monatlichen Teilbeträgen von 1/12 zusammen mit dem Monatslohn ausbezahlt werden.

Zitat aus der Pressemitteilung 24/2016 des BAG vom 25.05.2016:
"Das Arbeitsverhältnis der in Vollzeit beschäftigten Klägerin bestimmt sich nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag, der neben einem Monatsgehalt besondere Lohnzuschläge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorsieht. Im Dezember 2014 schloss die Beklagte mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Auszahlung der Jahressonderzahlungen. Seit Januar 2015 zahlt die Beklagte der Klägerin allmonatlich neben dem Bruttogehalt iHv. 1.391,36 Euro je 1/12 des Urlaubs- und des Weihnachtsgelds, in der Summe 1.507,30 Euro brutto."

Entscheidend war in dem Urteilsfall, dass die monatlichen Zahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorbehaltslos gezahlt wurden.

Das BAG hat die Pressemitteilung 24/2016 vom 25.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2016
30.05.2016

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