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Eigenbedarfskündigung: Härtefallklausel muss überprüft werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 068/2019 vom 22.05.2019 auf zwei Urteile vom 22.05.2019 (Aktenzeichen VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17) hin. Wenn ein Vermieter im Rahmen einer Wohnungskündigung Eigenbedarf geltend macht und der Mieter eine zu besorgende Verschlechterung seines Gesundheitszustandes durch ärztliches Attest belegt hat, muss von Amts wegen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. 

Der BGH sieht auf Seiten des Vermieters und des Mieters grundrechtlich geschützte Belange, die einer Abwägung bei der Härtefallprüfung im Fall einer Eigenbedarfskündigung bedürfen. Hierzu soll in jedem Fall ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Der BGH hat die Pressemitteilung 068/2019 vom 22.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage  Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2019
27.05.2019

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