Ermäßigter Umsatzsteuersatz für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.05.2019 das Schreiben "Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen (Abschnitt 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE)" veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 23.05.2019:
"Der Kreis der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Beschäftigten eines Inklusionsbetriebs wird auf die psychisch kranken beschäftigten Menschen im Sinne des § 215 Abs. 4 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 132 Abs. 4 SGB IX) ausgedehnt"
Der Umsatzsteueranwendungserlass wurde entsprechend angepasst.
Das BMF hat das Schreiben vom 23.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2019
27.05.2019
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
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