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Schwerbeschädigten-Arbeitsplatz | Organisationsfreiheit des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht weist in seiner Pressemitteilung 21/2019 vom 16.05.2019 auf sein Urteil vom 16.05.2019 (Aktenzeichen 6 AZR 329/18) hin. Danach ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach seinem Organisationskonzept nicht mehr benötigt.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Pressemitteilung 21/2019 vom 16.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2019
27.05.2019

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