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Pflegeleistungen: Entgelt steuerfrei

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 37/2015 vom 27.05.2015 auf sein Urteil vom 05.11.2014 (Aktenzeichen VIII R 29/11) hin. Danach können Entgelte für die an Pflegeeltern geleisteten Erziehungsgelder nach § 3 Nr. 11 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sein.

Aus der Pressemitteilung: "Der BFH ist der Auffassung der Klägerin gefolgt und hat die Steuerfreiheit der bezogenen Leistungen für die Aufnahme der Pflegekinder bejaht. Die Zahlungen sind als Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG, die zur unmittelbaren Förderung der Erziehung (von Jugendlichen) bewilligt wurden, anzusehen."

Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung Nr. 37/2015 vom 27.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2015
01.06.2015

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