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 der guten Ideen

Vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.05.2015 neu festgelegt, in welchen Fällen Steuerfestsetzungen vorläufig zu erfolgen haben. Außerdem hat es zu einer Anrechnung der steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung Stellung genommen.

Zur Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflegepflichtversicherung verweist das BMF auf seine Allgemeinverfügung vom 09.04.2015 - siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2015.

Das BMF hat den Entwurf der Körperschaftsteuerrichtlinien 2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2015
01.06.2015

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