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Vorsteuervergütungsanträge

KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist in dem Newsletter 15/2015 darauf hin, dass die Frist zur Abgabe von Vorsteuervergütungsanträgen für 2014 am 30.06.2015 abläuft.

Aus dem Newsletter: "Vorsteuervergütungsanträge von Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind, müssen binnen sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Für das Jahr 2014 sind die Anträge bis spätestens 30.06.2015 einzureichen. Antragsteller müssen exakt auf die Vollständigkeit der Anträge achten. In den vergangenen Monaten sind hierzu eine Reihe bedeutender Urteile ergangen."

Die KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat den Newsletter 15/2015 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2015
01.06.2015

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