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Dashcam-Aufnahmen können Beweismittel sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart weist in einer Pressemittelung vom 18.05.2016 auf seinen Beschluss vom 04.05.2016 (Aktenzeichen 4 Ss 543/15) hin. Danach hat das Gericht es für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer „Dashcam“ aufgenommen hat.

Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 18.05.2016:
"Als „Dashcam“ wird eine kleine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs bezeichnet, die während der Fahrt aufnimmt."

Das OLG Stuttgart hat in der Pressemitteilung zu Fragen des Datenschutzes folgendes ausgeführt:
"Dabei hat der Senat offen gelassen, ob bzw. unter welchen Umständen die Nutzung einer „Dashcam“ durch einen Verkehrsteilnehmer gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstößt, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur in engen Grenzen zulässt. Denn jedenfalls enthalte § 6b Abs. 3 Satz 2 BDSG kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem (möglichen) Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme. Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden." 

Das OLG Stuttgart hat die Pressemitteilung vom 18.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Stuttgart 

Hinweis: Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) hat am 25./26. Februar 2014 beschlossen, dass der "Einsatz solcher Kameras - jedenfalls sofern dieser nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten
erfolgt - datenschutzrechtlich unzulässig ist." Der Beschluss ist auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht veröffentlicht. Link Homepage  Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 

Auf eine Untersuchung der Stiftung Warentest verweisen wir in COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2017 

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2016
06.06.2016

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