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 der guten Ideen

Kindergeld: Erst- oder Zweitausbildung

Der Bundesfinanzhof (BFG) weist in seiner Pressemitteilung 39/2016 vom 01.06.2016 auf sein Urteil vom 04.02.2016 (Aktenzeichen III R 14/15) hin. Im Urteilsfall ging der BFH von einer kindergeldschädlichen Zweitausbildung aus.

Der BFH hat der Pressemitteilung 39/2016 vom 01.06.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2016
06.06.2016

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