Kindergeld: Erst- oder Zweitausbildung
Der Bundesfinanzhof (BFG) weist in seiner Pressemitteilung 39/2016 vom 01.06.2016 auf sein Urteil vom 04.02.2016 (Aktenzeichen III R 14/15) hin. Im Urteilsfall ging der BFH von einer kindergeldschädlichen Zweitausbildung aus.
Der BFH hat der Pressemitteilung 39/2016 vom 01.06.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2016
06.06.2016