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Stöckelschuhe führen zu Sturz bei einer Schmutzfangmatte

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemittelung vom 25.05.2016 auf seinen Beschluss vom 13.04.2016 (Aktenzeichen 11 U 127/15) hin. Danach besteht kein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch, wenn jemand beim Überqueren einer Gummilochmatte mit Schuhen mit hohen Absätzen stürzt und sich hierbei verletzt.

Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 25.05.2016:

"Die Gefahrenquelle sei für die Klägerin auch beherrschbar gewesen. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass die allgemeine Gefahrerhöhung, die von kleinflächigen Absätzen von Stöckelschuhen ausgehe, namentlich die Gefahr des Steckenbleibens in Löchern, Fugen oder sonstigen schmalen Öffnungen des Untergrundes, die Schuhträgerinnen zu erhöhter Aufmerksamkeit und entsprechend angepasstem Verhalten verpflichte."

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 23.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm 

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2016
06.06.2016

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