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 der guten Ideen

Grenzgängerfiskalausgleich Deutschland Frankreich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.03.2017 zur Durch­füh­rung des Grenz­gän­ger­fis­ka­l­aus­gleichs (Ar­ti­kel 13 a DBA-Frank­reich) Stellung genommen.
 
Das Schreiben ist erstmals auf den Grenzgängerfiskalausgleich für das Ausgleichsjahr 2017 anzuwenden. 
 
Dem Schreiben ist eine Liste der im Grenzgebiet belegenen Städte und Gemeinden beigefügt.
 
Das BMF hat das Schreiben vom 30.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
 
06.06.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html