Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Höhe der Hecke an der Grundstücksgrenze bei Hanglagen

Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 90/2017 auf sein Urteil vom 02.06.2017 (Aktenzeichen V ZR 230/16) hin. Danach muss hinsichtlich der Höhe einer Hecke ein unterschiedliches Höhenniveau beachtet werden.
 
Hier hat sich Einer dagegen gewehrt, dass sein Nachbar eine Thujenhecke mit einer Höhe von 6 Metern nicht schneiden wollte.
 
Die beiden Grundstücke liegen in einer Hanglage. Das Urteil des BGH betrifft die Höhe der Hecke des Grundstücks mit dem niedrigeren Niveau.
 
Der BGH hat die Pressemitteilung 89/2017 vom 02.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
 
06.06.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html