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 der guten Ideen

Neuregelungen Mai/Juni 2017

Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage eine lange Liste mit Hinweisen auf Neuregelungen veröffentlicht.
 
Es handelt sich um sehr viele Neuregelungen, nachfolgend wird ein Auszug veröffentlicht:
 
Mindestlohn für Leiharbeiter
Die dritte Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche tritt voraussichtlich am 1. Juni 2017 in Kraft. Damit gilt wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze für rund eine Million Leiharbeiter. Sie liegt bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern. Die Festsetzung geht auf einen gemeinsamen Vorschlag der Tarifpartner zurück.Hier hat sich Einer dagegen gewehrt, dass sein Nachbar eine Thujenhecke mit einer Höhe von 6 Metern nicht schneiden wollte.
 
Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht
Die Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge (§23 SGB IV) wird mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2017 neu geregelt. Das "vereinfachte Verfahren" bei schwankenden Arbeitsentgelten steht damit allen Unternehmen offen: Statt eines geschätzten Beitrags für den laufenden Monat kann zunächst der tatsächliche Vormonatsbeitrag gezahlt werden. Die Differenz wird mit dem Folgemonat verrechnet. Die Neuregelung trägt zur Entlastung der Wirtschaft bei. 
 
Sozialkassenverfahren im Bau gesichert
 In der Bauwirtschaft dienen Sozialkassenverfahren der Sicherung von Urlaubsansprüchen, der Förderung der Berufsausbildung und der Altersversorgung. Am 25. Mai 2017 ist das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) in Kraft getreten. Damit gelten die Sozialkassen-Tarifverträge rückwirkend zum 1. Januar 2006 für alle Arbeitnehmer in der Baubranche – unabhängig von ihrer Tarifbindung. Die eigenständige Rechtsgrundlage sichert den Fortbestand des Sozialkassenverfahrens. Zudem stützt es die Tarifautonomie in der Bauwirtschaft.
 
Änderungen im Bauplanungsrecht
 Die Bauplanungsrechtsnovelle 2017 schafft neue Spielräume für den Wohnungsbau. So führt sie etwa eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ in der Baunutzungsverordnung ein. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten
 
Kreislaufwirtschaftsgesetz und Elektro- und Elektronikgerätegesetz
 Nehmen Vertreiber Elektroaltgeräte nicht oder nicht vollständig zurück, gilt das künftig als Ordnungswidrigkeit. Zum 1. Juni 2017 tritt ein entsprechender Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft.
 
Abfallbeauftragten-Verordnung
 Der Abfallbeauftragte ist ein wichtiges und bewährtes Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung. Die neue Abfallbeauftragten-Verordnung, die am 1. Juni 2017 in Kraft tritt, legt die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung von Abfallbeauftragten sowie für deren erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde fest. Sie passt die bisherige Regelung dem technischen Fortschritt an.
 
Mehr Rechtssicherheit im Umweltbereich
 Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen.
Das "Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben" wird voraussichtlich Anfang Juni 2017 in Kraft treten.
 
Einfacher zum Sportbootführerschein
 Ein allgemeiner Sportbootführerschein (SBF) ersetzt seit dem 10. Mai die Führerscheine SBF Binnen und SBF See. Die Prüfungsbedingungen ändern sich ebenfalls: Wer den Sportbootführerschein machen will, kann die Theorie- und Praxisprüfung an verschiedenen Orten ablegen - die Praxis etwa im Urlaub und die theoretische Prüfung dann zuhause

Die Bundesregierung hat die Liste mit allen Neuregelungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung

06.06.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html