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 der guten Ideen

Ak­ti­vie­rung des an­ti­zy­kli­schen Ka­pi­tal­puf­fers

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seiner Pressemitteilung vom 27.05.2019 darauf hin, dass der Aus­schuss für Fi­nanz­sta­bi­li­tät die Ak­ti­vie­rung des an­ti­zy­kli­schen Ka­pi­tal­puf­fers empfohlen hat. 

Zitat aus der Pressemitteilung ds BMF vom 27.05.2019:
"Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 eine Empfehlung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Der BaFin wird empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben.

Der antizyklische Kapitalpuffer gilt für Banken; diese müssen die neue Vorgabe ab dem Zeitpunkt ihrer Aktivierung innerhalb von zwölf Monaten erfüllen. Der antizyklische Kapitalpuffer stärkt präventiv die Widerstandskraft des Finanzsystems gegenüber zyklischen Systemrisiken. Mit dieser Maßnahme wird die nachhaltige Kreditvergabe an die Realwirtschaft insbesondere in Stressphasen unterstützt."

Das BMF hat die Pressemitteilung vom 27.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht- Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2019
03.06.2019

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