Konsultationsvereinbarung mit Frankreich verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 25.05.2020 darauf hin, dass die Konsultationsvereinbarung vom 13.05.2020 bis auf Weiteres verlängert wurden.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 25.05.2020:
" Ab dem 31. Mai 2020 verlängert sie sich bis zum Ende des folgenden Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird."
Bei diesen Konsultationsvereinbarungen geht es um die Besteuerung von Grenzpendlern während der Corona-Krise.
Das BMF hat das Schreiben vom 25.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2020
02.06.2020
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