Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 Abgabenordnung
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 25 vom 28.05.2020 auf sein Urteil vom 04.01.2020 (Aktenzeichen VIII R 4/17) hin. Danach liegt keine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn ordnungsgemäß erklärte Einkünfte nicht in einen Steuerbescheid übernommen werden.
Weiterlesen … Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 Abgabenordnung