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Versicherungsteuer bei Verträgen in englischer Sprache

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 27.05.2020 "Versicherungsteuer; Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen" auf verschiedene Möglichkeiten hin, zu bestimmen, wer Versicherungsnehmer ist.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 27.05.2020:
"Als Versicherungsnehmer wird grundsätzlich die Person bezeichnet, die im eigenen Namen mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag schließt und aus diesem sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist."

Das BMF hat das Schreiben vom 27.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2020
02.06.2020

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