Badumbau-Kosten anteilig Kosten des Arbeitszimmers
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seinem Newsletter vom Mai 2015 auf sein Urteil vom 18.03.2015 (Aktenzeichen 11 K 829/14 E) hin. Danach sind Umbau- und Renovierungskosten für den Flur und das Bad mit dem unstreitigen Anteil als Kosten des häuslichen Arbeitszimmers abzugsfähig.
Das sehr ausführlich begründete Urteil des FG Münster berücksichtigt auch, dass ein Anteil des Hauses, in dem sich das Arbeitszimmers befindet, notwendiges Betriebsvermögen darstellt und im Falle der Beendigung der Nutzung als Arbeitszimmers als Entnahme- oder Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sein wird.
Das FG Münster hat zur Fortbildung des Rechts und zu Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zum BFH zugelassen.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 11.03.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2015
08.06.2015
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