Bürgschaftsinsanspruchnahme als steuerlicher Verlust
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter Juni 2015 auf sein Urteil vom 11.03.2015 (Aktenzeichen 9 K 962/14 E) hin. Danach kann eine Inanspruchnahme aufgrund einer Bürgschaft bei der Ermittlung eines Aufgabeverlusts nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt werden.
Im Entscheidungsfall hatte die Bürgschaftsübernahme eigenkapitalersetzenden Charakter.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 11.03.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2015
08.06.2015
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