Forderungsverlust kein steuerlicher Verlust
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter Juni 2015 auf sein Urteil vom 11.03.2015 (Aktenzeichen 7 K 3661/14 E) hin. Danach kann der Verlust einer Darlehensforderung steuerlich nicht als Verlust geltend gemacht werden.
in Darlehensnehmer geriet in Insolvenz, die Darlehensforderung wurde zur Insolvenz angemeldet. Der Darlehensgeber wollte den Forderungsausfall bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Verlust geltend machen.
Das FG Düsseldorf hat dem unter Hinweis auf die Literatur und Rechtsprechung abgelehnt.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 11.03.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2015
08.06.2015
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