Leistungsbonus auf Mindestlohn anrechenbar
Der Arbeitsrechtsberater des Otto Schmidt Verlag weist auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2015 (Aktenzeichen 5 Ca 1675/15) hin. Danach ist ein Leistungsbonus auf den Mindestlohn anzurechnen.
Der Leistungsbonus hat anders als die vermögenswirksame Leistung unmittelbaren Bezug zur Leistung.
Der Arbeitsrechtsberater des Otto Schmidt Verlag hat den Hinweis auf das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Arbeitsrechtsberater
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2015
08.06.2015
Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich