Streitbeilegung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weist darauf hin, dass die Bundesregierung 27.05.2015 das Gesetz zur Umsetzung EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung beschlossen hat.
Künftig können Verbraucher und Unternehmer dann für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.
Das BMJV hat die Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMJV
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2015
08.06.2015
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