Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht Alternativmodell zur Erbschaftsteuer
Die Hans-Böckler-Stiftung hat am 02.06.2016 ein verfassungsgerechtes Alternativmodell zur Erbschaftsteuer veröffentlicht, das das Aufkommen deutlich steigern kann, ohne Jobs zu gefährden.
Zitat aus der Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 02.06.2016:
"Das vorgeschlagene Alternativmodell orientiert sich daher am Gesetzentwurf der Regierung, baut die pauschale Verschonung des Betriebsvermögens aber so weit wie möglich ab, „ohne dass die Fortführung des Betriebes steuerlich gefährdet würde“. So sieht der Alternativ-Vorschlag weiterhin eine Bedürfnisprüfung vor, mit der verhindert werden soll, dass Empfänger von Betriebsvermögen finanziell überfordert werden. Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, würde auch Empfängern ohne ausreichendes Privatvermögen die Steuer langfristig nicht komplett erlassen. Vielmehr müssten auch sie bis zu 15 Prozent Steuern zahlen – mindestens den halben tarifären Steuersatz der Steuerklasse I.
Durch großzügige Möglichkeiten zu einer verzinsten Stundung der Steuerzahlung über bis zu 15 Jahre sei dabei aber sichergestellt, dass die Erben ihre Steuern auf jeden Fall aus den laufenden Erträgen des übertragenen Unternehmens bezahlen können. Ohne dass Arbeitsplätze gefährdet würden, könne so „das Aufkommen der Erbschaftsteuer langfristig problemlos verdoppelt werden und die Erbschaftsteuer einen deutlich größeren Beitrag zur Korrektur der Einkommens- und Vermögensverteilung leisten“, resümieren die Wissenschaftler."
Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Pressemitteilung vom 02.06.2016 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Hans-Böckler-Stiftung
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2016
13.06.2016