BGH legt EuGH die Frage vor, ab Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstösse verfolgen dürfen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 066/2020 vom 28.05.2020 darauf hin, dass er mit Beschluss vom 28.05.2020 (Aktenzeichen I ZR 186/17) dem EuGH die Frage vorgelegt habe, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen.
Der Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer beanstandet, dass eine Teilnehmer der sozialen Medien auf seiner Internet-Seite die "Präsentation eines der unter dem Button "Sofort spielen" gegebenen Hinweise im App-Zentrum als unlauter unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs wegen Verstoßes gegen gesetzliche Anforderungen an die Einholung einer wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligung des Nutzers " anbietet.
Zitat aus der Pressemitteilug 066/2020 vom 28.05.2020 des BGH:
"Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die in Kapitel VIII, insbesondere in Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) getroffenen Bestimmungen nationalen Regelungen entgegenstehen, die - neben den Eingriffsbefugnissen der zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung zuständigen Aufsichtsbehörden und den Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Personen - einerseits Mitbewerbern und andererseits nach dem nationalen Recht berechtigten Verbänden, Einrichtungen und Kammern die Befugnis einräumen, wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen."
Der BGH hat die Pressemitteilung 066/2020 vom28.05.2020 auf seiner Homepages veröffentlicht. Link Homepage des Bundesgerichtshofs
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2020
08.06.2020
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