Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020
Die Große Koalition hat am 03.06.2020 das "Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets des Koalitionsausschusses" verabschiedet.
Das Paket wird gelobt und es gibt auch genug Tadel. In einem sind sich die Menschen einig: Ein gewaltiger Schuldenberg wird nicht nur in Deutschland, sondern vor allem in Europa aufgebaut. Nicht nur, dass unsere Enkel da noch zahlen müssen - auch all diejenige, die ein Leben lang gespart haben, um sich im Alter etwas zu gönnen, sind nun nach der großen Finanzkrise erneut die Dummen.
Ob die Ideen der großen Koalition zur Förderung der Konjunktur greifen, werden wir sehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Deutschen konsumfreudig sind. Es wird teilweise befürchtet, dass Viele anlässlich der Corona festgestellt haben, was sie alles nicht brauchen und lieber hundert Prozent sparen als die 2 oder 3 Prozent Umsatzsteuer.
Man kann die Politik nur dringend bitten, die Gesetze im Eiltempo vorzulegen und zu verabschieden. Unternehmer sollen ihre Preise zum 01.07.2020 anpassen - und das, liebe Politiker ist teilweise mit viel Arbeit verbunden. Und eines ist sicher: Betriebsprüfer des Finanzamtes werden, wenn sie in ein paar Jahren alles nachprüfen, jeden kleinen Fehler mit Steuernachzahlungen und Sanktionen bestrafen. Hier ist es sehr zu bedauern, dass die meisten Politiker und Angehörigen der Administration außerhalb ihres Politikbetriebs keine praktische Berufserfahrung haben. Sie treffen politische Entscheidungen, ohne zu wissen und daher auch ohne es zu berücksichtigen, welche vielen zusätzlichen Belastungen sie den Bürgern (und ihren Beratern) auferlegen.
Unternehmer und Berater müssen die alte Rechtsprechung und Literatur aus der letzten Umstellung der Umsatzsteuersätze von 16% auf 19% zum 01.01.2007 beachten. Als Schnellinfo und zum Einstieg dürfen wir auf eine Veröffentlichung des C.H.Beck-Verlags verweisen Link. Das dort erwähnte BMF-Schreiben vom 11.08.2006 wurde unter anderem in der NWB-Datenbank veröffentlicht Link NWB Datenbank
Insbesondere zu beachten sind am 01.07.2020 und dann wieder am 01.01.2021:
- Rechnungen, Rechnungsformulare, Steuersätze in Fakturierprogrammen und Registrierkassen: Steuersätze umstellen
- Sepa-Lastschriftmandate und Dauerauftrage: Beträge umstellen
- Dauerschuldverhältnisse - Miet- und Pachtverträge: Angepasste Beträge bezahlen, evtl. Verträge ergänzen, wenn der Zusatz fehlt, dass der jeweils gesetzliche Umsatzsteuersatz vereinbart ist
- Abrechenbare Teillieferungen und -leistungen und Anzahlungen zum Stichtag mit dem bis dahin gültigen Steuersatz, nach dem Stichtag fertiggestellte Lieferungen und -Leistungen und Anzahlungen zu dem neuen Steuersatz berechnen (die Abgrenzung war bei den letzten Umstellungen teilweise ein erhebliches Streitthema bei vielen Betriebsprüfungen und wird es jetzt wieder sein)
- Nach Steuersätzen getrennte Erlöskonten einrichten und die Umsätze hierauf getrennt buchen. Das hat sich bei den früheren Umstellung sehr bewährt!
- Möglichst umgehend eventuell erforderliche Updates die Anbieter der Fakturier- und Buchhaltungsprogramme besorgen.
Unsere nicht den steuerberatenden Berufen angehörigen Leser sollten sich rasch mit ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen, der 01.07.2020 steht vor der Tür.
Verschiedene Parteien haben das Konjunkturpaket auf ihren Homepages veröffentlicht. Link zu einer Veröffentlichung
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2020
08.06.2020
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