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Weiteres Dieselverfahren vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 073/2020 vom 05.06.2020 in dem "Dieselverfahren" mit dem Aktenzeichen VI ZR 162/20 auf einen Termin am 27.11.2020 um 9:30 hin.

In diesem Verfahren geht es um ein von der beklagten Daimler AG hergestelltes Fahrzeug mit einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines sogenannten "Thermofensters". 

Der BGH hat die Pressemitteilung 067/2020 vom 28.05.2020 auf seiner Homepages veröffentlicht. Link Homepage des Bundesgerichtshofs

COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2020
08.06.2020

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