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Wie lange gilt ein Makler-Alleinauftrag

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 068/2020 vom 28.05.2020 auf sein Urteil vom 28.05.2020 (Aktenzeichen I ZR 40/19) hin. Zu entscheiden war die Frage der Verlängerung eines Alleinauftrags an einen Makler.

Im Streitfall war die automatische Verlängerung des Maklervertrags deshalb unwirksam, weil sich die Kündigungsmöglichkeit lediglich aus einer der Anlagen zum Formularvertrag ergeben hat.

Der BGH hat die Pressemitteilung 068/2020 vom 28.05.2020 auf seiner Homepages veröffentlicht. Link Homepage des Bundesgerichtshofs

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke. 

COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2020
08.06.2020

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