Himbeer-Vanille-Abenteuer
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 64/2015 vom 04.06.2015 auf sein Urteil in der Rechtssache C-195/14 hin. Danach darf die Etikettierung eines Lebensmittels den Verbraucher nicht irreführen.
Die Verpackung eines Tees zeigt Bilder von Himbeeren und Vanilleblüten, nach dem Verzeichnis der Zutaten sind diese Bestandteile nicht enthalten.
Daher ist der EuGH von einer Irreführung des Verbrauchers ausgegangen. Der falsche Eindruck aus der Etikettierung wurde durch das richtige Verzeichnis der Zutaten nicht berichtigt.
Der EuGH hat die Pressemitteilung 64/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2015
15.06.2015
Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich