Musiktitel herunterladen kann zu Schadensersatz führen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 92/2015 vom 11.06.2015 auf seine Urteile vom 11. Juni 2015 (Aktenzeichen I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) hin. Der Anspruch auf Schadensersatz der Tonträgerhersteller wegen des Herunterladens von Musikdateien wurde durch das Gericht festgestellt.
In den drei Fällen wurden verschiedene Schutzbehauptungen verwendet, wie zum Beispiel Urlaubsabwesenheit während der fraglichen Zeit. Das half alles nichts. Aus der Pressemitteilung: "Damit greift die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses ein".
Der BGH weist in den Urteilen und auch in der Pressemitteilung auf seine Rechtsprechung zur Beaufsichtigung und Belehrung von Kindern - speziell zum Verhalten im Internet - hin.
Der BGH hat die Pressemitteilung 92/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2015
15.06.2015
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