Eltern- Kind- Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach südafrikanischem Recht
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 104/2016 vom 16.06.2016 auf seinen Beschluss vom 20.04.2016 (Aktenzeichen XII ZB 15/15) hin. Zu entscheiden war die Frage, ob ein von der Ehefrau der Mutter abstammendes Kind als Auslandsgeburt in das deutsche Geburtenregister einzutragen ist.
Diese Entscheidung zeigt dem mit Änderungen vertrauten Steuerrechtler, dass auch andere Rechtsgebiete - hier das Familienrecht - in Bewegung sind.
Der BGH hat die Pressemitteilung 104/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2016
20.06.2016