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Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Das Gesetz regelt unter anderem, dass die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen ohne Einschaltung eines steuerlichen Beraters am 31.07. der folgendne Jahres endet.

Für durch einen steuerlichen Berater vertretene Steuerpflichtige endet die Frist am letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres.

Die Finanzverwaltung kann Steuererklärungen vorzeitig anfordern. In diesen Fällen müssen die Steuererklärungn innerhalb von vier Monaten abgegeben werden.

Weitere Informationen folgen nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2016
20.06.2016

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