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 der guten Ideen

Kundeninformation: Rechnungen GoBD-konform erstellen, stornieren und festschreiben

Mit dem Programm COLLEGA-KanzleiPlus werden Rechnungen für Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sowie andere Unternehmer GoBD-konform erstellt. Das gilt auch, wenn eine Rechnung storniert werden muss.

Das Erstellen von Rechnungen mit Tabellenkalkulationsprogrammen entspricht spätestens seit 01.01.2015 nicht GoBD. Unternehmen, die solche Lösungen noch einsetzen, könnten bei der nächsten Betriebsprüfung Probleme bekommen. 

Bei einer Umstellung der Kanzlei und auch der Mandanten auf das Rechnungsprogramm COLLEGA-KanzleiPlus ergeben sich folgende Vorteile:   

Der Nummernkreis der Rechnungen ist lückenlos, da das Programm eine sogenannte interne Rechnungsnummer vergibt. Eine zweite Rechnungsnummer (externe Rechnungsnummer) kann der Anwender gestalten und zum Bespiel zum Beginn eines neuen Geschäftjahres verändern.

Rechnungen können nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach Zeitaufwand oder als Pauschalrechnungen erstellt werden. Für andere Anwender können deren Rechnungsparameter bedarfsgerecht eingerichtet werden.

Daher wird das Rechnungsprogramm auch von anderen Freiberuflern (wie Ingenieure, Architekten, Sachverständige) oder von Gewerbetreibenden zur Abrechnung von Mitarbeiterzeiten oder Material genutzt.

Jede Rechnung kann in der Bearbeitungsphase beliebig oft ausgedruckt und verändert werden.

Der Versand der Rechnung ist in herkömmlicher Briefform möglich. Neu  ist der Versand im Format ZUGFeRD per E-Mail. ZUGFeRD ist das von der Finanzverwaltung anerkannte Format zum Versand digitaler Rechnungen.

Unmittelbar nach Versand jeder Rechnung wird diese festgeschrieben und es werden die Buchführungswerte an das Buchführungsprogramm (DATEV, COLLEGA-Verbund HSCFinanzPlus und andere) abgegeben.

Wenn eine Rechnung storniert werden muss, erzeugt das Programm einen Stornobuchungssatz, der zusammen mit der Festschreibung der Stornorechnung an das Finanzbuchführungsprogramm abgegeben wird.

Die Stornorechnung kann dem Kunden/Mandanten ebenfalls in Papierform oder mittels ZUGFeRD zugesandt werden.

Nach dem Festschreiben sind die Daten der Rechnung nicht mehr veränderbar. Sie können jederzeit elektronisch ausgewertet werden. Die Übereinstimmung des Rechnungsprogramms mit der Finanzbuchführung ist gegeben.

Das Rechnungsprogramm COLLEGA-KanzleiPlus ist einfach einzurichten und zu bedienen.

Dieses Programm entspricht GoBD. 

Weitere Informationen hier oder gerne jederzeit über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon 08709/92230

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2016
20.06.2016

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