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Hinweis auf BGH Verfahren: Bausparvertrag Kündigung durch Bausparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 78/2019 vom 12.06.2019 darauf hin, dass er einen Verhandlungstermin am 16.07.2019 in Sachen XI ZR 474/18 (Kündigung von Bausparverträgen) anberaumt hat.

Die beiden Vorinstanzen haben festgestellt, dass eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkasse unzulässig ist, nach denen eine Kündigung des Bausparvertrages mit Rückzahlung des Bausparguthabens nach 15 Jahren Vertragslaufzeit möglich ist.

COLLEGA-Wochen-Ticker wird berichten, nach dem die Entscheidung des BGH vorliegt.

Der BGH hat die Pressemitteilung Nr. 78/2019 vom 12.06.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2019
17.06.2019

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