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Werbeabgaben durch Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht mehr zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 76/2109 vom 06.06.2019 auf zwei Urteile vom 06.06.2019 (Aktenzeichen I ZR 206/17 und I ZR 60/18) hin. Danach "ist die Zugabe sowohl eines Brötchen-Gutscheins als auch eines Ein-Euro-Gutscheins beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments wettbewerbswidrig."

Die Werbegaben waren in dem einen Fall ein Brötchen-Gutschein und in dem anderen Fall ein Ein-Euro-Gutschein. 

Der BGH hat die Pressemitteilung Nr. 76/2019 vom 06.06.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2019
17.06.2019

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