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Geplante Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes  " vorgelegt.

Zitat aus dem Gesetzentwurf:
"Das Änderungsgesetz sieht u. a. vor:

  • stärkere Gewichtung der CO2-Prüfwerte im Steuertarif für erstzugelassene Pkw und befristete Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw,
  • Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge,
  • Verzicht auf die obligatorische Abgabe einer Einzugsermächtigung bei Zulassung reiner Elektrofahrzeuge im Zeitraum der Steuerbefreiung,
  • Aufhebung der Sonderregelung des § 18 Absatz 12 KraftStG,
  • Aufhebung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Vorschriften, die infolge der Rechtsprechung des EuGH vom 18. Juni 2019 (C-591/17) zur Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile nicht mehr in Kraft treten können.
  • Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeuge zugelassen sein werden. Zudem soll mit dem Gesetz erreicht werden, die CO2-Reduktion bis 2030 mit weiteren steuerlichen Maßnahmen zu flankieren und gleichzeitig ausgewogen zu gestalten. Beim nächsten neuen Pkw soll die Wahl auf ein Produkt fallen, das dem individuellen Bedarf entspricht und zugleich ein weniger klimaschädliches CO2-Emissionspotenzial besitzt."

Die Automobilindustrie ist offenbar nicht begeistert, dass sie erstmals nicht in dem von ihr eingeforderten und erwarteten Rahmen begünstigt wird.  Es ist wie mit kleinen Kindern: Wenn die Eltern endlich erst machen, dann bemüht man sich. Wenn nicht - warum sollte man sich bemühen? 

Das BMF hat den Regierungsentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2020
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.06.2020

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