Hinweis: Gegebenenfalls Änderung der (rechtskräftigen) Steuerveranlagung beantragen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 11.06.2020 "Abgeltungsteuer; Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) im Jahr 2019; Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG" darauf hin, dass bei dieser Kapitalerhöhung gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden können, die zu geringeren Steuern führen.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 11.06.2020:
"Ist die Einkommensteuerveranlagung 2019 bereits bestandskräftig, kann der Steuerpflichtige gemäß § 163 Abgabenordnung entsprechend dem BMF-Schreiben vom 23. März 2016 (BStBl I S. 457) eine geänderte Festsetzung beantragen."
Das BMF hat das Schreiben vom 11.06.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2020
15.06.2020
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