Angaben nach Dienstleistungs-Informationsrichtlinie
Die Steuerberaterkammer München weist in ihren Kammermitteilungen 2/2015 vom Juni 2015 (Seite 14) darauf hin, welche Informationen selbständige Steuerberater unaufgefordert zur Verfügung stellen müssen.
Steuerberater, die eine Web-Site betreiben, müssen daneben die Bestimmungen nach § 5 Telemediengesetz beachten.
Die "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV" wurde im Bundesgesetzblatt am 12-ß3-2010 (BGBl. I Seite 267) veröffentlicht. Link Bundesgesetzblatt
Das Telemediengesetz (TMG) wurde zuletzt am 01.04.2015 geändert. Es wurde in der neuen Fassung asu der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Link BMJV
COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2015
22.06.2015
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